Freitag, 25. Januar 2019, 16:00 – 00:00: Aufruf zur Demonstration: WEG MIT § 219a
Jede Frau, die über einen Schwangerschaftsabbruch nachdenkt, sollte immer und uneingeschränkt Zugang zu Informationen haben.
Umfassende und unabhängige Informationen zum Thema Schwangerschaftsabbruch müssen öffentlich verfügbar sein. Dazu gehören auch Angaben über die regionale Versorgung und die verwendeten Methoden. Sachliche Informationen sind keine Werbung und dürfen nicht durch das Strafgesetzbuch Paragraph 219a kriminalisiert werden!