Auf Initiative der heimischen SPD-Landtagsabgeordneten Dörte Liebetruth hin haben die Landtagsfraktionen von SPD und CDU heute beschlossen, wie der Vorrang des Gesundheits- und Trinkwasserschutzes vor der Erdgasförderung durchgesetzt werden soll. Die Landesregierung wird aufgefordert, zeitnah wirksame Maßnahmen vorzulegen, wie die Bevölkerung künftig vor Erdbeben geschützt werden soll. Der Fraktionsbeschluss wird am kommenden Montag, 2.12. in den öffentlich tagenden Umweltausschuss des Landtags eingebracht und soll Mitte Dezember im Landtagsplenum beschlossen werden. Dazu erklärt Dörte Liebetruth:

„Der heutige Beschluss der Regierungslandtagsfraktionen ist ein wichtiger Schritt nach vorn. Mir kam es zum einen darauf an, dass die Landesregierung eine Vervielfachung des bisher viel zu geringen Mindestabstands von 100 bis 200 Meter von Erdgasförderstätten zur Wohnbebauung prüft. Im Entschließungsantrag fordern wir von der Landesregierung zum anderen eine Initiative mit dem Ziel, die Sicherheit aller bestehenden Erdgas- und Erdölbohrplätze zu erhöhen, für ein repräsentatives Monitoring der dort entstehenden Emissionen zu sorgen und die Messwerte öffentlich zugänglich zu machen. Dafür haben Kreisverdener und Kreisrotenburger Bürgerinitiativen in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie schon Vorarbeit geleistet, auf die es nun aufzubauen gilt.

Mich freut es sehr, dass die SPD- und die CDU-Landtagsfraktion heute auch beschlossen haben, die Landesregierung aufzufordern, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesberggesetzes in den Bundesrat einzubringen. Er soll, wie von Bürgerinitiativen in den Landkreisen Verden, Rotenburg und Osterholz vielfach gefordert, darauf abzielen, eine Öffentlichkeitsbeteiligung vor der Erteilung von Erlaubnissen zur Aufsuchung von Erdgas oder Erdöl verpflichtend zu machen und dem Vorrang des Trinkwasser- und Gesundheitsschutz vor wirtschaftlichen Interessen Geltung zu verschaffen. Die Regelungen für Umweltverträglichkeitsprüfungen auf Bundesebene sollen so geändert werden, dass für alle Bohrungen – egal ob zur Aufsuchung, wissenschaftlichen Erprobung oder Gewinnung von Erdöl oder Erdgas, einschließlich Sauergas, unabhängig von der Fördermenge und der Tiefe - eine Umweltverträglichkeitsprüfung verpflichtend vorgeschrieben wird. Weitere Bohrungen und Bohrvorhaben in räumlicher Nähe müssen auch im Rahmen einer UVP berücksichtigt werden. Auf entsprechende Änderungen der UVP-Richtlinie der Europäischen Union (EU) soll hingewirkt werden. Das ist ein großer Erfolg.

Was ein generelles Verbot der Erdgasförderung in Wasserschutzgebieten angeht, bleibe ich dran. Das gilt auch für den von uns im Verdener Kreistag gemeinsam geforderten vollständigen Ausstieg aus der Erdgasförderung im Verdichtungsraum um Bremen. Hier bleiben dicke Bretter zu bohren.“

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