K i r c h l i n t e l n. Nach sechsjährigen intensiven Diskussionen über die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Patient vorab verbindlich festlegen kann, ob im Falle seiner späteren Einwilligungsunfähigkeit lebenserhaltende oder -verlängernde Maßnahmen durchgeführt werden, ist nun endlich vom Gesetzgeber im Sinne einer am Patientenwillen orientierten Regelung entschieden.

Jetzt kommt es auf dich an. Verteidige unsere Demokratie und werde Mitglied.