Um das in unserer Region aktuelle Thema „Vorrang des Trinkwasserschutzes vor der Erdgasförderung“ ging es in der heutigen Rede der hiesigen SPD-Abgeordneten Dörte Liebetruth im Niedersächsischen Landtag. Sie hat für die SPD-Fraktion klar gegen Fracking aus unkonventionellen Erdgaslagerstätten Position bezogen.

Anlass war eine Aktuelle Stunde im Niedersächsischen Landtag, die von BÜNDNIS 90 / Die Grünen zum Thema „Fracking gefährdet Gesundheit, Umwelt und Boden – Beendet Althusmann die rot-grüne Anti-Fracking-Linie im Alleingang?“ beantragt worden war. Hier Dörte Liebetruths Statement in Kurzform:

„Die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag bleibt bei ihrer Linie gegen Fracking im Schiefer-, Ton- und Mergelgestein, den sogenannten unkonventionellen Lagerstätten. Es gibt zu diesem Thema keine wesentlichen neuen Erkenntnisse, die erheblichen Risiken des Frackings aus unkonventionellen Lagerstätten bestehen weiter. Der Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU, auf dessen Grundlage die Landesregierung arbeitet, macht es klar und deutlich: ‚Trinkwasserschutz hat für uns absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen.‘ Schon um den absoluten Vorrang des Trinkwasserschutzes nur im Bereich der Erdgasförderung aus konventionellen Lagerstätten durchzusetzen, ist viel zu tun. Phantomdebatten über Probebohrungen in unkonventionellen Lagerstätten bringen uns keinen Millimeter weiter.“

Die komplette Rede der Landtagsabgeodneten:

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/Die Grünen,

die Antwort auf Ihre Frage lautet schlicht und einfach: Nein. Unsere gemeinsame Linie gegen Fracking im Schiefer-, Ton-, und Mergelgestein, den sogenannten unkonventionellen Lagerstätten, diese rot-grüne Anti-Fracking-Linie bleibt. Diese Linie beendet niemand im Alleingang.

Mit dem 2016 auf Bundesebene beschlossenen Fracking-Gesetzespaket ist Fracking aus unkonventionellen Lagerstätten grundsätzlich verboten worden. Und das ist auch gut so!

Denn weil die Durchlässigkeit von Schiefer-, Ton-, und Mergelgestein so gering ist, muss das Gestein mit hohem Wasserdruck aufgebrochen, also „gefrackt“ werden. Über solche künstlich erzeugten Risse im Gestein strömt das Gas zusammen mit Lagerstättenwasser und Frack-Fluiden der Bohrung zu. Der Wasserbedarf dafür ist gewaltig. Es werden zum Teil wassergefährdende Chemikalien eingesetzt und die Entsorgung des Abwassers bleibt mehr als schwierig. Eine Grundwassergefährdung kann von verschiedenen wissenschaftlichen Studien nicht ausgeschlossen werden. Deswegen hat der Landtag in der vergangenen Wahlperiode die Förderung von Schiefergas entschieden abgelehnt.

Das Wirtschaftsministerium hat im Umweltausschuss des Landtages am 7. Mai deutlich gemacht, dass sich in den vergangenen Jahren keine wesentlichen neuen Erkenntnisse ergeben haben. Die erheblichen Risiken des Frackings aus unkonventionellen Lagerstätten bestehen weiter. Deswegen bleibt die SPD-Fraktion bei ihrer Linie. Es gibt keinen Anlass davon abzuweichen – auch nicht, wenn es um die bundesweit bis zu vier Probebohrungen geht, die der Bundesgesetzgeber zugelassen hat.

Das Gute ist: Einer Probebohrung in Niedersachsen müsste die Landesregierung zustimmen – und das wird sie nicht tun. Denn im Niedersachsen-Koalitionsvertrag haben SPD und CDU zur Erdgas- und Erdölförderung klipp und klar vereinbart:

„Der Schutz des Trinkwassers hat für uns absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen.“

Die SPD-Fraktion steht voll und ganz hinter dieser Aussage. Wir sind zuversichtlich, dass die Landesregierung den absoluten Vorrang des Trinkwasserschutzes mit aller Entschiedenheit umsetzt – und zwar bei jeder Art von Erdgasförderung. Den hohen öffentlichen Interessen an sauberem Trink- und Grundwasser und an einer unversehrten Gesundheit der Menschen muss die Landesregierung gerecht werden. Phantomdebatten über Probe-Fracking in Schiefergestein sind da überflüssig. Die Landesregierung und das ihr nachgeordnete Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie haben mit der Umsetzung des Koalitionsvertrags auch ohne Phantomdebatten zu Probebohrungen genug zu tun.

Denn Rot-Schwarz geht auf Druck der SPD hin beim Trinkwasserschutz über den Landtagsbeschluss von 2015 hinaus: Wie im Koalitionsvertrag vereinbart prüft die Landesregierung derzeit intensiv, wie der absolute Vorrang des Trinkwasserschutzes umzusetzen ist, das heißt, „ob ein Verbot des Bohrens nach Erdöl und Erdgas in Wasserschutzgebieten sämtlicher Schutzzonen in die ‚Verordnung über Schutzbestimmungen in Wasserschutzgebieten‘ aufzunehmen ist.“ Im Landtagsbeschluss von 2015 wurde ein solches Verbot jeglicher Erdgasförderung in Wasserschutzgebieten noch nicht gefordert, da ging es nur um ein Fracking-Verbot. Klar ist aber: Jede Erdgasbohrung birgt immer ein Restrisiko, vor allem langfristig, egal wie ausgefeilt die Sicherheitsvorkehrungen sein mögen. In Wasserschutzgebieten können – wenn etwas schief geht – erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen eintreten.

Für uns Sozialdemokraten steht fest: In Wasserschutzgebieten, also in der Nähe unserer Trinkwasserbrunnen und Trinkwasserreserven, dürfen wir dieses Restrisiko der Erdgasförderung keinesfalls eingehen!

Die Erdgasindustrie müsste eigentlich freiwillig auf Bohrungen in Wasserschutzgebieten vollständig verzichten – schon um die eigene Akzeptanz bei der Bevölkerung zu verbessern. Als Kreisverdenerin muss ich aber berichten:

Im Wasserschutzgebiet Panzenberg ist das dortige Erdgasförder-Unternehmen noch nicht einmal bereit, das eigene Bohrvorhaben freiwillig einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen! Zahlreichen Vertreterinnen und Vertretern von Bürgerinitiativen und unseren beiden Ministern Olaf Lies und Dr. Bernd Althusmann möchte ich als Kreisverdenerin an dieser Stelle ganz herzlich danken für den Druck, den sie auf das Unternehmen ausgeübt haben, damit es das eigene neue Erdgasfördervorhaben im Wasserschutzgebiet freiwillig einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterzieht. Leider blieb dieser Druck bisher erfolglos. Vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie erwarte ich – und das tut auch der gesamte Verdener Kreistag – deswegen, dass es die vorhandenen rechtlichen Ansatzpunkte nutzt und das Unternehmen endlich verpflichtet, sein neues Bohrvorhaben im Wasserschutzgebiet einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen.

Schon um den absoluten Vorrang des Trinkwasserschutzes nur im Bereich der Erdgasförderung aus konventionellen Lagerstätten durchzusetzen, ist also jede Menge zu tun. Debatten über Probebohrungen, zu denen noch nicht einmal Anträge vorliegen, bringen uns da keinen Millimeter weiter.

Vor diesem Hintergrund bin ich mehr als froh, dass unser Umweltminister Olaf Lies eines deutlich gemacht hat: Als oberste Wasserbehörde wird er nicht das notwendige Einvernehmen für eine Schiefergas-Fracking-Probebohrung erteilen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

lassen Sie es mich für die SPD-Fraktion zusammenfassen: Nein heißt Nein. Niemand beendet die rot-grüne Linie gegen Schiefergas-Fracking im Alleingang. Unsere Linie bleibt bestehen.

Jetzt kommt es auf dich an. Verteidige unsere Demokratie und werde Mitglied.