Frackingverbot und strengste Regelungen für die Erdgasförderung gehen in die nächste Runde
Der gemeinsame Vorschlag zur Regelungen der Fragen rund um die Erdgasförderung von SPD-Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und SPD-Bundesumweltministerin Barbara Hendricks wurde in den letzten Wochen von Kanzleramtsminister Peter Altmaier zurückgehalten. Widerstand regte sich nicht zuletzt in der Industrie und in der CDU/CSU-Fraktion von Wirtschaftspolitikern zu den vorgeschlagenen Regelungen. Nun scheint allerdings Bewegung in den Gesetzesentwurf zu kommen.
Das Bundeskabinett wird sich mit den Vorschlägen befassen.
Christina Jantz, Bundestagsabgeordnete, die das Thema in Berlin gemeinsam mit ihren Kollegen vorantreibt berichtet, dass der Gesetzesentwurf ein generelles Verbot von Fracking mit 'umwelttoxischen' Stoffen vorsehen soll. Es bleibt darüber hinaus dabei, dass Fracking in allen sensiblen Gebieten wie Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten sowie oberhalb 3000 m verboten werden soll. Die ursprüngliche Befristung bis 2021 wird gar aufgehoben, damit gilt das Fracking-Moratorium unbefristet. Nur in Ausnahmefällen kann den zuständigen Behörden eine Genehmigung für wissenschaftliche Probebohrungen ermöglicht werden, wenn zuvor eine Kommission mehrheitlich die Unbedenklichkeit attestiert hat. Ob eine solche Genehmigung allerdings tatsächlich erteilt wird, liegt aber nach wie vor in der Verantwortung der zuständigen Wasserbehörden in den Ländern.
Es gilt der wasserhaushaltsrechtliche Besorgnisgrundsatz. Der Kommission werden Experten aus verschiedenen Institutionen angehören, die die wissenschaftliche Bandbreite zu Fragen des Frackings abdecken. Dazu gehört selbstverständlich auch das Umweltbundesamt. Die Erdgasförderung in der Nähe von Wasserschutz- und Heilquellschutzgebiete wird ebenfalls verboten. Zudem ist zum Wohle der Bevölkerung eine Beweislastumkehr geplant.
„Im weiteren Verfahren werden wir als SPD-Bundestagsfraktion sehr genau darauf achten, dass die Expertenkommission keine versteckte Hintertür zur Umgehung des Verbotes ist. Auch müssen wir sehr genau hinsehen, bei den Fragen zur Entsorgung bspw. des Lagerstättenwassers. Für eine sachliche und zielführende Diskussion über diese Fragen benötigen wir allerdings den konkreten Gesetzesentwurf, der hoffentlich nunmehr bald uns, aber auch den Ländern, Verbänden und Experten zur Anhörung weitergeleitet wird. Die Zeit drängt. Wichtig ist es, dass wir schnell, aber mit der gebotenen Sorgfalt klare Regelungen für die Technologie finden, denn zurzeit verzichten die Unternehmen noch darauf, Anträge zu stellen. Aber, wie lange noch?“ so Christina Jantz.