Die heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Christina Jantz-Herrmann weist daraufhin, dass die Große Koalition auf Initiative ihrer Fraktion eine Einigung über die Abschreibungsmöglichkeiten für sogenannte „geringwertige Wirtschaftsgüter“ erzielen konnte. Geringwertige Wirtschaftsgüter sind zum Beispiel Werkzeuge für den Betrieb oder Drucker, Kaffeemaschinen und sonstige kleinere Geräte fürs Büro.

„Uns geht es darum, dass gerade Handwerksbetriebe, kleine Mittelständler und Selbstständige diese Güter ohne großen bürokratischen Aufwand sofort abschreiben können“, erklärte Jantz-Herrmann.

Bisher gab es dafür eine Obergrenze von 410 Euro. Dieser Schwellenwert stammt aus dem Jahr 1964 – also aus einer Zeit, in der man noch Schreibmaschinen abschrieb. „Daher war eine Anpassung dringend erforderlich, um ‚geringwertige Güter‘ der heutigen Zeit, wie Smartphones und Tablets, abschreiben zu können“, so die Abgeordnete. Bei Gütern über 410 Euro kam bislang nur eine umständliche Abschreibung über mehrere Jahre in Betracht. Diese kostete besonders kleinere Betriebe Zeit und im Falle der Beauftragung eines Steuerberaters auch Geld. Ab dem 1. Januar 2018 soll die neue Regelung greifen.

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