Kirchlinteln. In der Gemeinde Kirchlinteln dürfen keine pflanzlichen Abfälle verbrannt werden. Die Verwaltung beruft sich dabei auf die Brennverordnung des Landes aus dem Jahre 2009, wonach die Gemeinde Möglichkeiten hat, das Verbrennen pflanzlicher Abfälle zeitlich und räumlich zu beschränken. Zusätzliche Nebenbestimmungen zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft, insbesondere zum Brandschutz und zur Verkehrssicherheit, werden verwaltungsseitig mit einbezogen.

Während des Kommunalwahlkampfes 2011 hatte die Kirchlintler SPD unter dem Motto „Wo drückt der Schuh?“ Einwohnern Gelegenheit gegeben, sich mit ihren Anliegen an die Politiker zu wenden. Dabei wurde mehrfach die Frage gestellt, warum es keine Brenntage in der Gemeinde Kirchlinteln gibt, wie in anderen angrenzenden Gemeinden. Die SPD-Gemeinderatsfraktion arbeitet nach und nach die Vielzahl von Anregungen und Kritiken ab und stellte hierzu eine Anfrage an die Verwaltung, in der sie wissen wollte, mit welcher Begründung auf Brenntage verzichtet wird und welche Alternativen angeboten werden.

Zum Brandschutz und zur Verkehrssicherheit hätten sich im Laufe der Zeit Sicherheitsabstände herausgebildet, so die Verwaltung in der Antwort. So müssen Feuerstellen einen Abstand von 50 Metern zu Gebäuden einhalten, jedoch 100 Meter zu Gebäuden mit Aufenthaltsräumen, zu Gebäuden mit weicher Bedachung, zu öffentlichen Verkehrsflächen, Wäldern, Heiden, Hecken, Wallhecken und entwässerten Mooren, zu Zeltplätzen und anderen Erholungsgebieten, zu Energieversorgungsanlagen sowie Erdöl- und Erdgasförderplätzen. Zu besonders sensiblen Bereichen, wie zum Beispiel Krankenanstalten, Kindergärten, Schulen und Senioreneinrichtungen müssen sogar 300 Meter Abstand eingehalten werden.

Schon allein unter Berücksichtigung dieser Sicherheitsabstände dürfte auf den allermeisten Privatgrundstücken in der Gemeinde Kirchlinteln mangels Grundstücksgröße selbst bei der Einführung so genannter Brenntage ein Verbrennen pflanzlicher Abfälle unzulässig sein. Bürgermeister Wolfgang Rodewald vertritt aus grundsätzlichen Erwägungen die Auffassung, "dass entsprechender Grün- und Strauchschnitt viel sinnvoller einer Kompostierung oder energetischen Nutzung zugeführt werden sollte". Und da der Landkreis Verden in der Ortschaft Kirchlinteln eine entsprechende Annahmestelle unterhalte, bei der eine Abgabe sehr preisgünstig möglich sei, könne er das Erfordernis einer Alternative nicht erkennen, so der Bürgermeister abschließend.

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