Kirchlinteln. Die Mitglieder der Kirchlintler SPD-Fraktion möchten die Kosten, die der Gemeinde durch freilaufende Katzen entstehen, reduzieren. Darum haben sie jetzt einen Antrag an die Verwaltung zur Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen in der Gemeinde Kirchlinteln gestellt.

Bislang sei es so, dass aufgefundene Katzen zum Verdener Tierheim gebracht werden; wofür die Gemeinde jährlich über 10.000 Euro bezahlen muss. Bei 53 gefundenen Katzen war das zum Beispiel im Jahr 2011 eine Gesamtsumme von 11.501 Euro.

„Trotz erheblicher Kastrations- und Versorgungsbemühungen des Verdener Tierschutzvereins haben die in der Gemeinde Kirchlinteln ausgesetzten und verwildert lebenden Katzen und die damit einhergehenden Probleme zugenommen“, begründet die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Elke Beckmann den Antrag. Das Verdener Tierheim verfüge nur über begrenzte Aufnahmekapazitäten und sei mit fast 200 Katzen kaum noch aufnahmefähig. Es sei äußerst schwierig, ausgewachsene Katzen zu vermitteln; bei verwilderten Tieren ist es nahezu aussichtslos, so Beckmann. Viele Fundtiere sitzen über Jahre im Tierheim. Die Unterbringung und tierärztliche Versorgung dieser Tiere verursache erhebliche Kosten, für die auch die Gemeinde aufzukommen habe.

In diesem Zusammenhang weist die SPD auf eine 2010 gefasste Entschließung hin: „Die Tierärzteschaft des Landkreises Verden und Umgebung begrüßt alle Aktivitäten der Kommunen, im Sinne des Tierschutzes und der öffentlichen Ordnung die unkontrollierte Fortpflanzung von Katzen einzudämmen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es erforderlich, per Verordnung per Chip und eine obligatorische Kastration freilaufender Katzen vorzuschreiben. Die Gemeinden der Region werden aufgefordert, sich dem Beispiel der Städte Paderborn, Delmenhorst und Verden anzuschließen und dementsprechende Regelungen zu verabschieden.“

Anders als bei Wildtieren regelt sich die Populationsdichte bei wildlebenden Katzen nicht auf natürliche Weise. Die stellenweise erhebliche Bestandsdichte erhöht die Gefahr der Ausbreitung von Katzenkrankheiten und damit von kranken und leidenden Tieren erheblich. Hieraus resultieren insbesondere gesundheitliche Gefahren für Menschen und für Haustiere; moralische und hygienische Belästigung der Bevölkerung; Dezimierung frei lebender, teilweise bestandsbedrohter Tiere sowie Qualen verletzter und/oder kranker Katzen.

Die Kastration wird auch gemäß Tierschutzgesetz als zulässige Maßnahme zur Verhinderung unkontrollierter Fortpflanzung genannt. Der Bestand verwilderter unkastrierter Katzen als auch der Bestand nur locker über Futterangebote an den Menschen gewohnter unkastrierter Katzen ergänze sich ständig aus den vorhandenen Freigängerkatzen, deren Nachkommen nicht in menschlicher Obhut aufgenommen werden. Durch das Kastrations- und Kennzeichnungsgebot für freilaufende, in Obhut des Menschen gehaltene Katzen, können die geschilderten Probleme deutlich abgeschwächt werden, schreibt die SPD in ihrer Pressemitteilung.

Nach der Gebührenordnung für Tierärzte belaufen sich die Kastrationskosten bei einem Kater auf 50 Euro, bei einer Katze auf 100 Euro. Durch die Gewährung eines Zuschusses soll ein Anreiz zur Kastration/Kennzeichnung von Katzen geschaffen werden. Hiermit sei auch die Erwartung verbunden, dass die Anzahl von im Tierheim geborenen Katzenwelpen rückläufig sein wird. Dies wiederum würde sich dann auch positiv auf die Unterbringungskosten auswirken.

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