Kirchlinteln. „Wo drückt der Schuh?“ fragte die SPD im Kommunalwahlkampf 2011. Mehrfach wurde daraufhin angesprochen, dass bei der Renovierung des Lintler Krug zu wenig Handwerksbetriebe aus der Gemeinde beteiligt waren. In einer Anfrage an die Verwaltung wollte nun SPD-Ratsmitglied Hermann Meyer wissen, ob der Einwand zutreffe.

Gleichzeitig sollte seitens der Verwaltung beantwortet werden, wie die Ausschreibungen für die einzelnen Gewerke erfolgt seien und auf welche Richtlinien und Gesetzesvorgaben dabei Rücksicht genommen werden musste.
In der ausführlichen Antwort konnte die Verwaltung nicht bestätigen, dass bei der Sanierung des Lintler Krugs zu wenige Handwerksbetriebe aus der Gemeinde beteiligt waren. „Bei den Gewerken, wo es möglich war, wurden ortsansässige Betriebe um ein Angebot gebeten, wobei bei einigen Gewerken aber keines einging. Bei anderen Gewerken hingegen gab es keinen ortsansässigen Betrieb, der die Leistung hätte anbieten können“, so die Verwaltung. In einer Auflistung ist zu sehen, dass von 30 Ausschreibungen allein für acht Gewerke kein entsprechender Anbieter im Gemeindegebiet vorhanden war: Fassadenreinigung, Holzschutz-, Entkernungs-, Estrich-, Putz- und Maurerarbeiten (innen) sowie Asbestsanierung und Blitzschutz. Schließlich gingen elf Aufträge mit einem Gesamtvolumen von gut 270.000 Euro an Betriebe innerhalb der Gemeinde und 19 Aufträge an Externe.

Die Ausschreibungen wurden entsprechend der Regelungen des so genannten Wertgrenzenerlasses bis zu einem Auftragswert von bis zu 100.000 Euro beziehungsweise ab dem 1. 1. 2012 bis zu 75.000 Euro (jeweils ohne Umsatzsteuer) im Rahmen einer freihändigen Vergabe vorgenommen. Darüber hinaus erfolgt eine beschränkte Ausschreibung. Wurde von der Zahl der regelmäßig zu beteiligenden Bieter abgewichen, so erfolgte dies aus sachlichen Gründen in Abstimmung mit dem Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) als Zuwendungsgeber. Bei Aufträgen ab 60.000 Euro brutto erfolgte die Auftragsvergabe mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsamtes.
Für die Vergaben waren insbesondere die Vorgaben der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (VOB/A), des Landesvergabegesetzes sowie des so genannten Wertgrenzenerlasses zu berücksichtigen. Dieser sah bis zum 31. 12. 2011 unter anderem bei beschränkten Ausschreibungen vor: abhängig von der Marktsituation und dem Auftragswert seien drei bis acht geeignete Unternehmen aufzufordern, ein Angebot abzugeben; auf eine Streuung (mindestens ein externer Bieter ist zu berücksichtigen) der aufgeforderten Unternehmen sei zu achten und drittens sollen die Gründe für die Auswahlentscheidung nachvollziehbar sein. Bei freihändigen Vergaben sollten, soweit möglich, mindestens drei geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Bei beiden Vergabeformen sei ferner die Eignung der Unternehmen vor Aufforderung zur Angebotsabgabe zu prüfen, so die Verwaltung in ihrer Antwort.

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