Damit trotz Lockerungen der Corona-Regeln die Zahl der COVID-19-Erkrankungen nicht wieder steigt, gilt auch im Landkreis Verden ab Montag die Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung beim Einkaufen sowie in Bus und Bahn. Dazu macht die heimische SPD-Landtagsabgeordnete Dörte Liebetruth deutlich:

„Wenn Sie eine Mund-Nase-Bedeckung beim Einkaufen sowie in Bus und Bahn tragen, dann schützen Sie nicht sich selbst sondern andere. Seien Sie solidarisch mit denen, die ein schwächeres Immunsystem haben bzw. zur Risikogruppe gehören. Je mehr Menschen eine Mund-Nase-Bedeckung tragen, desto geringer wird das Risiko, sich per Tröpfcheninfektion im Laden oder im Bus zu infizieren. Wer keine Behelfsmaske hat: Ein Schal oder Tuch vor Mund und Nase reicht auch. Wichtig ist, dass die derzeit kaum verfügbaren FF2- oder FFP3-Schutzmasken denjenigen vorbehalten bleiben, die im Gesundheitswesen oder in der Pflege arbeiten.“

Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres und Menschen, denen der höhere Atemwiderstand beim Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung aufgrund von Vorerkrankungen wie zum Beispiel schwere Herz- oder Lungenerkrankungen Schwierigkeiten bereitet, sind von der „Maskenpflicht“ befreit.

Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vom 24.04.2020

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